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02.09.2010

Zwangszölibat verhängt

Sex mit der Ehefrau kein Grund für Reiseerlaubnis. Northeimer Ausländerbehörde pocht bei irakischem Flüchtling auf Residenzpflicht

Von Max Eckart
Sex mit der Ehefrau? Das wäre ja noch schöner! Dafür gibt es von uns jedenfalls keine Reiseerlaubnis. – Mit der sogenannten Residenzpflicht, die die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden auf den jeweiligen Landkreis reduziert, können Behörden schon seit Jahren Flüchtlinge schikanieren. Als vorläufiger Gipfel der Ämterwillkür gegen reisewillige Asylbewerber erscheint ein am Mittwoch bekannt gewordenes Schreiben der Ausländerbehörde des Landkreises Northeim in Nie...

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