01.09.2010
Alleiniger Erfolg
Zur Entscheidung des schleswig-holsteinischen
Landesverfassungsgerichtes, das dortige Wahlgesetz in Teilen als
nicht mit der Landesverfassung vereinbar zu erklären und
Neuwahlen anzuordnen, erklärt Michael Schlick,
stellvertretender Pressesprecher der Linksfraktion im
Bundestag:
Das Landesverfassungsgericht in Schleswig-Holstein hat entschieden.
Das Wahlgesetz ist in Teilen nicht mit der Landesverfassung
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