31.08.2010
Schleswig-Holstein muß vorzeitig wählen
Schleswig-Holstein muß die für 2014 vorgesehene Neuwahl
des Landtages vorziehen: Das Verfassungsgericht des Landes in
Schleswig hat u. a. aufgrund einer Beschwerde der Linkspartei am
Montag das Landeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt
und Neuwahlen binnen zwei Jahren angeordnet.
Die Verkürzung der Legislaturperiode sei »geboten, um
den Bestand des auf verfassungswidriger Grundlage gewählten
Landtags nicht länger als erforderlich andauern zu
lassen«, begründet...
Artikel-Länge: 2109 Zeichen


