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24.08.2010

Kettenbefristung

Stichwort Recht

Von Marion Burghardt
Ich stehe seit rund einem Jahr in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Nun soll dies noch einmal um ein Jahr verlängert werden, obwohl der Arbeitgeber Dauerbedarf an meiner Funktion als Vertriebsmitarbeiter hat, da ich ein bestimmtes Verkaufsgebiet betreue. Ist das rechtens oder kann ich etwas dagegen tun? Prinzipiell darf der Arbeitgeber trotz Dauerbedarfs befristete Arbeitsverträge abschließen, vorausgesetzt er überschreitet nicht die Gesamtdauer von zwei Jahren ...

Artikel-Länge: 2263 Zeichen

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