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17.08.2010

Wer bedroht das Parlament?

Den »Reykjavik 9« werden Rempeleien mit dem Wachpersonal des Parlaments und der Polizei vorgeworfen. Vor allem aber werden sie nach Paragraph 100 des isländischen Strafgesetzes angeklagt: »Jeder, der den Althingi (das Parlament – jW) angreift, so daß dessen Unabhängigkeit gefährdet ist, der Botschaften in dieser Absicht aussendet, oder solchen Botschaften Folge leistet, wird mit einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. Bei einem sehr groben Ve...

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