17.08.2010
Wer bedroht das Parlament?
Den »Reykjavik 9« werden Rempeleien mit dem
Wachpersonal des Parlaments und der Polizei vorgeworfen. Vor allem
aber werden sie nach Paragraph 100 des isländischen
Strafgesetzes angeklagt: »Jeder, der den Althingi (das
Parlament – jW) angreift, so daß dessen
Unabhängigkeit gefährdet ist, der Botschaften in dieser
Absicht aussendet, oder solchen Botschaften Folge leistet, wird mit
einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. Bei
einem sehr groben Ve...
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