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13.08.2010

Juristisches Tauziehen um Neonaziaufmarsch

»Polizeilicher Notstand«: Rechte und linke Kundgebungen in Bad Nenndorf untersagt

Von Reimar Paul
Mit einem für Samstag von Rechtsextremisten angemeldeten »Trauermarsch« durch den niedersächsischen Kurort Bad Nenndorf und eine Gegendemonstration des Bündnisses »Bad Nenndorf ist bunt« beschäftigen sich nun die Gerichte. Der Landkreis Schaumburg hatte am Mittwoch beide Veranstaltungen verboten. Begründung: eine verschärfte Sicherheitslage und »polizeilicher Notstand«. Die Polizei habe Erkenntnisse, daß viele gewaltbereite Demonstranten aus dem rechten wie aus dem...

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