13.08.2010
Juristisches Tauziehen um Neonaziaufmarsch
»Polizeilicher Notstand«: Rechte und linke Kundgebungen in Bad Nenndorf untersagt
Von Reimar Paul
Mit einem für Samstag von Rechtsextremisten angemeldeten
»Trauermarsch« durch den niedersächsischen Kurort
Bad Nenndorf und eine Gegendemonstration des Bündnisses
»Bad Nenndorf ist bunt« beschäftigen sich nun die
Gerichte. Der Landkreis Schaumburg hatte am Mittwoch beide
Veranstaltungen verboten. Begründung: eine verschärfte
Sicherheitslage und »polizeilicher Notstand«.
Die Polizei habe Erkenntnisse, daß viele gewaltbereite
Demonstranten aus dem rechten wie aus dem...
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