10.08.2010
Änderung des Arbeitsvertrags
Stichwort Recht
Von Martin Bechert
Verträge binden die Vertragsparteien. Dies gilt auch für
den Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann nicht einseitig den Inhalt
des Vertrages abändern. Hierzu bedarf es vielmehr der
Zustimmung des Arbeitnehmers. Die einzige Möglichkeit, den
Inhalt eines bestehenden Arbeitsvertrages ohne diese Zustimmung
abzuändern, besteht in dem Ausspruch einer
Änderungskündigung. Dabei handelt es sich um eine
Kündigung mit dem Angebot zur Fortsetzung des
Arbeitsverhältnisses zu geänd...
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