4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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10.08.2010 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15

Änderung des Arbeitsvertrags

Stichwort Recht

Martin Bechert
Verträge binden die Vertragsparteien. Dies gilt auch für den Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann nicht einseitig den Inhalt des Vertrages abändern. Hierzu bedarf es vielmehr der Zustimmung des Arbeitnehmers. Die einzige Möglichkeit, den Inhalt eines bestehenden Arbeitsvertrages ohne diese Zustimmung abzuändern, besteht in dem Ausspruch einer Änderungskündigung. Dabei handelt es sich um eine Kündigung mit dem Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänd...

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