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29.07.2010

Strafrente für DDR-Minister bestätigt

Bundesverfassungsgericht billigt Kürzung der Altersbezüge von Führungskräften des beigetretenen Staates

Die Rentenkürzung für DDR-Spitzenmanager ist vom Grundgesetz gedeckt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß entschieden. Die Streichung von Teilen der Altersbezüge bei Führungskräften des 1990 zum Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetretenen Staates sei gerechtfertigt, befanden die höchsten BRD-Richter. Es gelte das »Fortwirken eines Systems der Selbstprivilegierung zu verhindern«. Die Neuregelung aus dem...

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