29.07.2010
Strafrente für DDR-Minister bestätigt
Bundesverfassungsgericht billigt Kürzung der Altersbezüge von Führungskräften des beigetretenen Staates
Die Rentenkürzung für DDR-Spitzenmanager ist vom
Grundgesetz gedeckt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem
am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß
entschieden. Die Streichung von Teilen der Altersbezüge bei
Führungskräften des 1990 zum Geltungsbereich des
Grundgesetzes beigetretenen Staates sei gerechtfertigt, befanden
die höchsten BRD-Richter. Es gelte das »Fortwirken eines
Systems der Selbstprivilegierung zu verhindern«. Die
Neuregelung aus dem...
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