22.01.2000
Ungesühnte Todesschüsse der Polizei
Beschwerde der Opferangehörigen. Staatsanwalt nahm Polizisten in Schutz
Von Reimar Paul
Die Angehörigen des am 27. Juni 1999 in einem Thüringer Hotel von zwei Zivilpolizisten erschossenen Friedhelm Beate aus Köln haben Beschwerde gegen die Entscheidung der Erfurter Staatsanwaltschaft eingelegt, das Verfahren gegen die Todesschützen einzustellen. Das teilte der Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner am Freitag gegenüber junge Welt mit. Sollte die Bundesanwaltschaft dieser Beschwerde nicht stattgeben, können die Familienangehörigen im Wege eines Klageer...
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