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22.07.2010

Ramelow darf weiter bespitzelt werden

Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für dauerhafte Beobachtung der Linkspartei

Die Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und wies damit eine Klage des Politikers zurück. Dabei konnte der Fraktionschef der Partei im Thüringer Landtag in der Verhandlung einige Punkte für sich verbuchen. Der Vorsitzende Richter des Sechsten Senats, Werner Neumann, hatte festgestellt,...

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