22.07.2010
Ramelow darf weiter bespitzelt werden
Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für dauerhafte Beobachtung der Linkspartei
Die Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow durch den
Verfassungsschutz ist rechtmäßig und verstößt
nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Das entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
und wies damit eine Klage des Politikers zurück.
Dabei konnte der Fraktionschef der Partei im Thüringer Landtag
in der Verhandlung einige Punkte für sich verbuchen. Der
Vorsitzende Richter des Sechsten Senats, Werner Neumann, hatte
festgestellt,...
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