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17.07.2010

NPD siegt vor Gericht

»Antifaschistische Klausel« bei Raumvermietung für Partei­veranstaltungen ist rechtswidrig. Rassistische Äußerungen sind kein Grund für Saalkündigung

Von Frank Brunner
Der Satz, der die Unsicherheit vieler Behörden im Umgang mit der NPD treffend beschreibt, fiel am Freitag vor dem Berliner Verwaltungsgericht. »Möglicherweise müssen wir da nachbessern«, sagte Wolfgang Schirmer, Leiter des Rechtsamtes in Berlin-Reinickendorf, kurz nach Beginn der Verhandlung. Schirmer sollte recht behalten. Drei Stunden später erklärte die Vorsitzende Richterin Erna Viktoria Xalter, daß die Einschränkungen, die der Bezirk der Partei bei der Nutzung ...

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