17.07.2010
NPD siegt vor Gericht
»Antifaschistische Klausel« bei Raumvermietung für Parteiveranstaltungen ist rechtswidrig. Rassistische Äußerungen sind kein Grund für Saalkündigung
Von Frank Brunner
Der Satz, der die Unsicherheit vieler Behörden im Umgang mit
der NPD treffend beschreibt, fiel am Freitag vor dem Berliner
Verwaltungsgericht. »Möglicherweise müssen wir da
nachbessern«, sagte Wolfgang Schirmer, Leiter des Rechtsamtes
in Berlin-Reinickendorf, kurz nach Beginn der Verhandlung. Schirmer
sollte recht behalten. Drei Stunden später erklärte die
Vorsitzende Richterin Erna Viktoria Xalter, daß die
Einschränkungen, die der Bezirk der Partei bei der Nutzung ...
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