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Kein Schmerzensgeld für Polizistin

Frankfurt/Main. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am Freitag die Klage einer Polizistin auf 1200 Euro Schmerzensgeld gegen eine Flughafengegnerin zurückgewiesen. Diese hatte nach ihrer Festnahme einer polizeilichen Aufforderung zum Gang in eine Zelle nicht Folge geleistet und mußte getragen werden, wobei sich die Polizistin an der Hand verletzte. Das Gericht sah darin kein sank­tionswürdiges Verhalten. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.07.2010, Seite 4, Inland

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