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Kein Schmerzensgeld für Polizistin
Frankfurt/Main. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am Freitag
die Klage einer Polizistin auf 1200 Euro Schmerzensgeld gegen eine
Flughafengegnerin zurückgewiesen. Diese hatte nach ihrer
Festnahme einer polizeilichen Aufforderung zum Gang in eine Zelle
nicht Folge geleistet und mußte getragen werden, wobei sich
die Polizistin an der Hand verletzte. Das Gericht sah darin kein
sanktionswürdiges Verhalten. (jW)
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