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10.07.2010

Jenseits von Rechtsstaatlichkeit

Prozesse gegen »Terrorverdächtige« in Düsseldorf und Koblenz fortgesetzt. EuGH schränkt Gerichtswillkür ein

Von Anna Trumatova, Düsseldorf/Annette Hauschild, Koblenz
Die Beweislage gegen die Männer, die derzeit vor den Oberlandesgerichten (OLG) Düsseldorf und Koblenz stehen, ist dünn. In beiden Fällen spielt der berüchtigte Strafrechtsparagraph 129 b eine wesentliche Rolle, nach dem die »Bildung und Unterstützung« von »terroristischen Vereinigungen« im Ausland geahndet wird. Wie in vielen Fällen zuvor wird er derzeit in Düsseldorf gegen aus der Türkei stammende linke Aktivisten angewendet, denen Mitgliedschaft in bzw. Unterstütz...

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