10.07.2010
Jenseits von Rechtsstaatlichkeit
Prozesse gegen »Terrorverdächtige« in Düsseldorf und Koblenz fortgesetzt. EuGH schränkt Gerichtswillkür ein
Von Anna Trumatova, Düsseldorf/Annette Hauschild, Koblenz
Die Beweislage gegen die Männer, die derzeit vor den
Oberlandesgerichten (OLG) Düsseldorf und Koblenz stehen, ist
dünn. In beiden Fällen spielt der berüchtigte
Strafrechtsparagraph 129 b eine wesentliche Rolle, nach dem die
»Bildung und Unterstützung« von
»terroristischen Vereinigungen« im Ausland geahndet
wird. Wie in vielen Fällen zuvor wird er derzeit in
Düsseldorf gegen aus der Türkei stammende linke
Aktivisten angewendet, denen Mitgliedschaft in bzw.
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