06.07.2010
Hohn für arme Familien
Von Arnold Schölzel
Was interessiert es die Bundesregierung, wenn ihr das
Bundesverfassungsgericht einen fortgesetzten Bruch des
Grundgesetzes vorhält? Einen feuchten Qualm. Die Karlsruher
Richter hatten im Februar gerügt, daß die
Regelsätze für Kinder nach dem Hartz-IV-Gesetz
völlig willkürlich festgelegt werden und
verfassungswidrig sind. Sie hatten verlangt, die Sätze an den
tatsächlichen Bedarf anzupassen und eine Frist bis zum 1.
Januar 2011 gesetzt. Berlin will nun für die 1,7 Mi...
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