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26.08.1997

Gesinnungsjustiz - was war das noch?

Kommentar zur Verurteilung und Verhaftung von Egon Krenz

Von Holger Becker
Sechseinhalb Jahre für Egon Krenz und seine sofortige Verhaftung - einerseits ist das Berliner Landgericht erheblich unter dem Strafmaß geblieben, das die Staatsanwälte gefordert hatten, andererseits hat es seinem Urteil eine ungeheuerliche Schärfe verliehen. Krenz• Inhaftierung mit »Fluchtgefahr« zu begründen, so wie es der Vorsitzende Richter Josef Hoch (diesen Namen wird man sich merken müssen) tat, ist schlicht ein schlechter Witz. Denn weit öfter als hun...

Artikel-Länge: 2496 Zeichen

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