01.07.2010
Lohndumping verurteilt
Gericht sanktioniert Unternehmer erstmals wegen Unterlaufens von geltendem Mindestlohn. IG BAU kritisiert zu geringes Strafmaß
Von Johannes Schulten
Erstmals ist ein Unternehmer strafrechtlich verurteilt worden, weil
er gültige Mindestlöhne unterlaufen hat. Nach einer
Entscheidung des Landgerichts Magdeburg vom Dienstag muß der
Inhaber eines Reinigungsunternehmens eine Geldstrafe von 1000 Euro
zahlen, da er seinen Angestellten Stundenlöhne von teilweise
unter einem Euro gezahlt hat. Der 57jährige habe den
Mindestlohn bewußt umgangen, um seinen Gewinn zu maximieren,
sagte Richterin Claudia Methling in der Urteils...
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