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01.07.2010

Lohndumping verurteilt

Gericht sanktioniert Unternehmer erstmals wegen Unterlaufens von geltendem Mindestlohn. IG BAU kritisiert zu geringes Strafmaß

Von Johannes Schulten
Erstmals ist ein Unternehmer strafrechtlich verurteilt worden, weil er gültige Mindestlöhne unterlaufen hat. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Magdeburg vom Dienstag muß der Inhaber eines Reinigungsunternehmens eine Geldstrafe von 1000 Euro zahlen, da er seinen Angestellten Stundenlöhne von teilweise unter einem Euro gezahlt hat. Der 57jährige habe den Mindestlohn bewußt umgangen, um seinen Gewinn zu maximieren, sagte Richterin Claudia Methling in der Urteils...

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