30.06.2010
Rechtsschutzversicherer abgemahnt
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat 17 Rechtsschutzversicherer
abgemahnt, informierte sie am Montag. Es gehe um eine
intransparente und benachteiligende Vertragsklausel. Darin
heiße es so oder ähnlich: »Der Versicherungsnehmer
hat ›alles zu vermeiden, was eine unnötige
Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung
durch die Gegenseite verursachen könnte.‹
Verstößt der Kunde gegen diese Klausel, riskiert er
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