29.06.2010
Diskriminierung beim TvÖD?
Von Martin Bechert
Das deutsche Arbeitsrecht wird immer mehr von der EU bestimmt.
Selbst das höchste deutsche Arbeitsgericht, das
Bundesarbeitsgericht (BAG), darf in bestimmten europarechtlichen
Fragen nicht selbst entscheiden, sondern hat sich damit an den
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu wenden.
Ein gutes Beispiel ist der gesamte Bereich der
Diskriminierung.
Seit jeher kannten die Vergütungsregelungen im
öffentlichen Dienst, so etwa der
Bundesangestellten-Tarifvertrag ...
Artikel-Länge: 2596 Zeichen


