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24.06.2010 / Inland / Seite 1

Bundesarbeitsgericht kippt Tarifeinheit

Mehrere Verträge für einen Betrieb möglich. Unternehmerverbände, DGB und Linkspartei einig in Kritik

Daniel Behruzi
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt gibt die bisherige Rechtsprechung zur »Tarifeinheit« auf. Wie das BAG am Mittwoch mitteilte, hat sich der Zehnte Senat dem Votum des Vierten Senats vom Januar angeschlossen, wonach in einem Betrieb Tarifverträge von mehreren Gewerkschaften zur Anwendung kommen können. Im konkreten Fall hatten zwei Ärzte auf Vergütung entsprechend der vom Marburger Bund (MB) geschlossenen Vereinbarung statt des von ver.di vereinbarten Tarifver...

Artikel-Länge: 2088 Zeichen

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