24.06.2010
Bundesarbeitsgericht kippt Tarifeinheit
Mehrere Verträge für einen Betrieb möglich. Unternehmerverbände, DGB und Linkspartei einig in Kritik
Von Daniel Behruzi
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt gibt die bisherige
Rechtsprechung zur »Tarifeinheit« auf. Wie das BAG am
Mittwoch mitteilte, hat sich der Zehnte Senat dem Votum des Vierten
Senats vom Januar angeschlossen, wonach in einem Betrieb
Tarifverträge von mehreren Gewerkschaften zur Anwendung kommen
können. Im konkreten Fall hatten zwei Ärzte auf
Vergütung entsprechend der vom Marburger Bund (MB)
geschlossenen Vereinbarung statt des von ver.di vereinbarten
Tarifver...
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