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24.06.2010

Zum Begriff befreit

Philosophie. Hintergrund und Gehalt von Hegels Vorrede zu den »Grundlinien der Philosophie des Rechts« (Teil 2 und Schluß)

Von Felix Bartels
Wir haben jetzt unseren Boden, auf dem wir stehen können. Wie jedes Werk wurzeln die »Grundlinien« in ihrer Epoche, deren objektive und subjektive Verhältnisse – Zeit und Zeitgeist – im ersten Teil, soweit es in diesem Rahmen möglich war, dargestellt wurden. Der Zeitbezug der Vorrede selbst ist doppelter Natur: einmal, indem sie als Vorrede der »Grundlinien« deren Zeitbeziehungen teilt, zum anderen, indem sie als selbständige Denk- und Feuerschrift auf i...

Artikel-Länge: 23660 Zeichen

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