24.06.2010
Zum Begriff befreit
Philosophie. Hintergrund und Gehalt von Hegels Vorrede zu den »Grundlinien der Philosophie des Rechts« (Teil 2 und Schluß)
Von Felix Bartels
Wir haben jetzt unseren Boden, auf dem wir stehen können. Wie
jedes Werk wurzeln die »Grundlinien« in ihrer Epoche,
deren objektive und subjektive Verhältnisse – Zeit und
Zeitgeist – im ersten Teil, soweit es in diesem Rahmen
möglich war, dargestellt wurden. Der Zeitbezug der Vorrede
selbst ist doppelter Natur: einmal, indem sie als Vorrede der
»Grundlinien« deren Zeitbeziehungen teilt, zum anderen,
indem sie als selbständige Denk- und Feuerschrift auf i...
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