22.06.2010
Betriebsrat gewinnt
Schlappe für Dietz Motoren: Arbeitsgericht gibt gemaßregeltem Beschäftigtenvertreter Recht. Kündigung wegen eines TV-Interviews ist nichtig
Von Jörn Boewe
Das Unternehmen Dietz Motoren aus Dettingen unter Teck im Landkreis
Esslingen bei Stuttgart muß seinen im vergangenen Oktober
fristlos gekündigten Betriebsrat Günther Albrecht
weiterbeschäftigen. Dies entschied das Arbeitsgericht
Stuttgart am Donnerstag, wie die örtliche IG Metall mitteilte.
Die Kündigung wegen angeblich
»geschäftsschädigender Aussagen« in einem
Fernsehinterview ist damit unwirksam. Der gemaßregelte
47jährige hatte auf Weiterbeschäftigung geklagt.
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