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19.06.2010

Verteidigung durch Totschlag

1842 setzte sich Karl Marx mit der Auffassung auseinander, Pressefreiheit dürfe von der Gewerbefreiheit nicht getrennt werden

Wir kommen zu den Verteidigern der Preßfreiheit und beginnen mit dem Hauptantrage. (…) Antragsteller will, daß das Gewerbe der Preßfreiheit von der allgemeinen Freiheit der Gewerbe nicht ausgeschlossen sei, wie es noch immer der Fall ist und wobei der innerliche Widerspruch als klassische Inkonsequenz erscheint. »Die Arbeiten von Armen und Beinen sind frei, diejenigen des Kopfes werden bevormundet. Von größeren Köpfen ohne Zweifel? Gott bewahre, darauf kommt...

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