19.06.2010
Verteidigung durch Totschlag
1842 setzte sich Karl Marx mit der Auffassung auseinander, Pressefreiheit dürfe von der Gewerbefreiheit nicht getrennt werden
Wir kommen zu den Verteidigern der Preßfreiheit und beginnen
mit dem Hauptantrage. (…) Antragsteller will, daß das
Gewerbe der Preßfreiheit von der allgemeinen Freiheit der
Gewerbe nicht ausgeschlossen sei, wie es noch immer der Fall ist
und wobei der innerliche Widerspruch als klassische Inkonsequenz
erscheint.
»Die Arbeiten von Armen und Beinen sind frei, diejenigen des
Kopfes werden bevormundet. Von größeren Köpfen ohne
Zweifel? Gott bewahre, darauf kommt...
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