11.06.2010
Willkür eingeschränkt
BAG kippt »Emmelys« Kündigung
Von Rainer Balcerowiak
Auf dem Papier kann sich das deutsche Arbeits- und besonders das
Kündigungsschutzrecht auch im internationalen Vergleich
durchaus sehen lassen. Zumindest unbefristet Beschäftigte kann
nicht ohne weiteres gekündigt werden, bei Entlassungen aus
betriebsdedingten Gründen schützen Klauseln zur
Sozialauswahl ebenso vor ungezügelter Willkür wie der
Anspruch auf Abfindungen.
In der Praxis sieht das allerdings etwas anders aus. »Wer
suchet, der findet«, lautet das Motto vi...
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