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11.06.2010

Willkür eingeschränkt

BAG kippt »Emmelys« Kündigung

Von Rainer Balcerowiak
Auf dem Papier kann sich das deutsche Arbeits- und besonders das Kündigungsschutzrecht auch im internationalen Vergleich durchaus sehen lassen. Zumindest unbefristet Beschäftigte kann nicht ohne weiteres gekündigt werden, bei Entlassungen aus betriebsdedingten Gründen schützen Klauseln zur Sozialauswahl ebenso vor ungezügelter Willkür wie der Anspruch auf Abfindungen. In der Praxis sieht das allerdings etwas anders aus. »Wer suchet, der findet«, lautet das Motto vi...

Artikel-Länge: 2787 Zeichen

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