01.06.2010
Schulungen für Betriebsräte
Von Marion Burghardt
Nachdem nunmehr die meisten Betriebsratswahlen durchgeführt
wurden, stellt sich für die Gremiumsmitglieder wieder die
Frage, ob und, wenn ja, in welchem Umfang sie Ansprüche auf
Arbeitsbefreiung für Schulungen und die Übernahme der
entsprechenden Kosten gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen
können. Als erforderlich wird die Teilnahme an
Schulungsveranstaltungen durch die Rechtsprechung immer dann
angesehen, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten
Verhältnis...
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