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01.06.2010

Schulungen für Betriebsräte

Von Marion Burghardt
Nachdem nunmehr die meisten Betriebsratswahlen durchgeführt wurden, stellt sich für die Gremiumsmitglieder wieder die Frage, ob und, wenn ja, in welchem Umfang sie Ansprüche auf Arbeitsbefreiung für Schulungen und die Übernahme der entsprechenden Kosten gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen können. Als erforderlich wird die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen durch die Rechtsprechung immer dann angesehen, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnis...

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