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19.05.2010 / Ratgeber / Seite 14

Steuererklärung

Wer zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung 2009 verpflichtet ist, muß dies spätestens bis zum 31. Mai erledigt haben. Daran erinnerte der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine kürzlich. Wem allerdings monatlich Lohnsteuer abgezogen wird – und wer so quasi Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer (Abzüge für Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vom Bruttolohn) leistet – für den gibt es dieses Muß nicht. Aber ein Kann: Da diese Zahlungen groß...

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