23.12.1999
Karlsruhe bestätigt fiktive Altschulden
Verfassungsgericht weist Beschwerde einer Wohnungsgenossenschaft ab. jW-Bericht
Die ostdeutschen Wohnungsunternehmen müssen weiter versuchen, mindestens 15 Prozent ihres Bestandes zu privatisieren: Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe nahm die Beschwerde einer Berliner Wohnungsgenossenschaft nicht zur Entscheidung an. Begründung: Das 1993 verabschiedete Altschuldenhilfegesetz (AHG) stelle keine Verletzung der in der Verfassung verbrieften Grundrechte dar, und die Auflagen seien »durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls...
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