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12.05.2010

Armut per Gesetz

Gerichte verweigern »Hartz IV«-Beziehern Nachhilfeunterricht und Computer

Schüler aus »Hartz IV«-Familien haben in der Regel keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht. Wie das Sozialgericht Bremen am Dienstag entschied, stellen Lernschwierigkeiten keine »außergewöhnliche Bedarfslage« dar. Die Richter urteilten über den Fall einer 17jährigen Gymnasiastin aus Bremen, die wegen »normaler Schulschwierigkeiten« Nachhilfe in Deutsch und Mathematik in Anspruch nahm. Damit falle sie nicht unter die im Februar vom Bundes...

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