12.05.2010
Armut per Gesetz
Gerichte verweigern »Hartz IV«-Beziehern Nachhilfeunterricht und Computer
Schüler aus »Hartz IV«-Familien haben in der Regel
keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für
Nachhilfeunterricht. Wie das Sozialgericht Bremen am Dienstag
entschied, stellen Lernschwierigkeiten keine
»außergewöhnliche Bedarfslage« dar. Die
Richter urteilten über den Fall einer 17jährigen
Gymnasiastin aus Bremen, die wegen »normaler
Schulschwierigkeiten« Nachhilfe in Deutsch und Mathematik in
Anspruch nahm. Damit falle sie nicht unter die im Februar vom
Bundes...
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