07.05.2010
Mörder sollen geschützt werden
Bundesregierung plant gerichtliche Sonderzuständigkeit für Soldaten im Auslandseinsatz
Von Ulla Jelpke
Die gerichtliche Zuständigkeit für Straftaten von
Soldaten »in besonderer Auslandsverwendung« soll nach
einem Entwurf des Bundesjustizministeriums neu geregelt werden.
Bisher sind für Strafverfahren die Staatsanwaltschaft und das
Gericht am Wohnsitz des Soldaten zuständig. Künftig soll
es einen einheitlichen Gerichtsstand in Leipzig für
Ermittlungen und Prozesse gegen Bundeswehrsoldaten im
Auslandseinsatz geben. In Leipzig befindet sich bereits das
Bundesverwaltungs...
Artikel-Länge: 4092 Zeichen


