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05.05.2010

Sittenwidrig: 6,00 Euro für Fachverkäuferin

Ein Stundenlohn von sechs Euro brutto für eine Fachverkäuferin im Einzelhandel ist nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig sittenwidrig. Die Richter gaben mit dieser Begründung der Klage einer Verkäuferin statt, die einen Stundenlohn von 8,50 Euro verlangt hatte. Dies seien zwei Drittel des in Sachsen für vergleichbare Fälle geltenden Tariflohns von 12,34 Euro pro Stunde, erklärten die Juristen am Montag. Die Klägerin ist den Gerichtsangaben zufolge gelernte ...

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