05.05.2010
Sittenwidrig: 6,00 Euro für Fachverkäuferin
Ein Stundenlohn von sechs Euro brutto für eine
Fachverkäuferin im Einzelhandel ist nach einem Urteil des
Arbeitsgerichts Leipzig sittenwidrig. Die Richter gaben mit dieser
Begründung der Klage einer Verkäuferin statt, die einen
Stundenlohn von 8,50 Euro verlangt hatte. Dies seien zwei Drittel
des in Sachsen für vergleichbare Fälle geltenden
Tariflohns von 12,34 Euro pro Stunde, erklärten die Juristen
am Montag.
Die Klägerin ist den Gerichtsangaben zufolge gelernte
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