30.04.2010
»Psychische Gewalt«
Zulässigkeit von Blockaden gegen Neonazis juristisch umstritten. Für Antifaschisten bleiben sie eine unverzichtbare Widerstandsform
Von Ulla Jelpke
Blockade ist eine Form von Gewalt und damit eine Straftat, egal,
wer sie begeht«, erklärte Berlins Innensenator Ehrhart
Körting (SPD) bezüglich der geplanten Proteste gegen
einen Neonaziaufmarsch am 1.Mai 2010 im Berliner Bezirk Prenzlauer
Berg. Dem widersprach Jan Landers, Pressesprecher des
Bündnisses »1.Mai – Nazifrei«:
»Sitzblockaden sind kein Akt der Gewalt, sondern legitimes
Mittel einer aktiven Zivilgesellschaft.« Damit wiederholt
sich eine Auseinanders...
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