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30.04.2010

Pleitier Schmid darf hoffen

Urteil gegen Mobilcom-Gründer wegen Bankrotts aufgehoben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des Mobilcom-Gründers Gerhard Schmid zu 21 Monaten Haft wegen dreifachen vorsätzlichen Bankrotts aufgehoben. Das Urteil des Landgerichts Kiel sei rechtsfehlerhaft und keine »ausreichende Grundlage«, um Schmid wegen des »Beiseiteschaffens« von Geldern und Bankrotts zu verurteilen, entschied der BGH in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Nun muß eine andere Strafkam...

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