28.04.2010
Unternehmen haben freie Wahl
Osnabrück: GDL verlor Prozeß um Beteiligung an Tarifverhandlungen
Von Rainer Balcerowiak
Unternehmen können sich aussuchen, mit welcher im Betrieb
vertretenen Gewerkschaft sie Tarifverhandlungen führen. Mit
dieser auf einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) beruhenden
Begründung hat das Arbeitsgericht Osnabrück am Dienstag
eine Klage der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
gegen die Nordwestbahn (NWB) zurückgewiesen. Hintergrund ist
die Expansion der NWB, die seit der Betriebsratswahl vor vier
Jahren mehrere Streckennetze in Nordrhein-Wes...
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