20.04.2010
Anfechtung der Betriebsratswahl
Von Martin Bechert
Betriebsräte werden grundsätzlich zeitgleich in einem
Turnus von vier Jahren gewählt. Die Zeit der
Betriebsratswahlen ist auch die Zeit der Anfechtungsverfahren vor
dem Arbeitsgericht.
Bei der Durchführung einer Betriebsratswahl hat der
zuständige Wahlvorstand eine Vielzahl von Regelungen zu
beachten. Fast alle Wahlvorstände machen dabei Fehler. Die
fehlerlose Betriebsratswahl ist in der Praxis wohl eher die
Ausnahme. So kommt es, daß diejenigen, die mit dem
Wahler...
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