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20.04.2010

Anfechtung der Betriebsratswahl

Von Martin Bechert
Betriebsräte werden grundsätzlich zeitgleich in einem Turnus von vier Jahren gewählt. Die Zeit der Betriebsratswahlen ist auch die Zeit der Anfechtungsverfahren vor dem Arbeitsgericht. Bei der Durchführung einer Betriebsratswahl hat der zuständige Wahlvorstand eine Vielzahl von Regelungen zu beachten. Fast alle Wahlvorstände machen dabei Fehler. Die fehlerlose Betriebsratswahl ist in der Praxis wohl eher die Ausnahme. So kommt es, daß diejenigen, die mit dem Wahler...

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