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17.04.2010

Antifaschist soll Gebühren bezahlen

Anmelder von Demonstration in Pforzheim wehrt sich gerichtlich gegen Rechnung für Auflagenbescheid

Von Mirko Knoche
Die badische Stadt Pforzheim will einem Antifaschisten Gebühren für Demonstrationsauflagen berechnen. In einem Fall wurden diese in der vergangenen Woche vom Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigt, in einem zweiten Fall abgelehnt. Geklagt hat ein Antifaschist, der für den 28. Februar 2008 zwei Kundgebungen in Pforzheim angemeldet hatte. Diese richteten sich gegen eine jährlich von Neonazis durchgeführte »Mahnwache« anläßlich des Jahrestages der Bombardierung Pforzh...

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