17.04.2010
Antifaschist soll Gebühren bezahlen
Anmelder von Demonstration in Pforzheim wehrt sich gerichtlich gegen Rechnung für Auflagenbescheid
Von Mirko Knoche
Die badische Stadt Pforzheim will einem Antifaschisten
Gebühren für Demonstrationsauflagen berechnen. In einem
Fall wurden diese in der vergangenen Woche vom Verwaltungsgericht
Karlsruhe bestätigt, in einem zweiten Fall abgelehnt.
Geklagt hat ein Antifaschist, der für den 28. Februar 2008
zwei Kundgebungen in Pforzheim angemeldet hatte. Diese richteten
sich gegen eine jährlich von Neonazis durchgeführte
»Mahnwache« anläßlich des Jahrestages der
Bombardierung Pforzh...
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