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13.04.2010

Resturlaub und Elternzeit

Von Martin Bechert
Ich habe zwei Kinder und bin zweimal nahtlos in Elternzeit gewesen. Ich arbeite erst seit Anfang 2010 wieder. Mein Arbeitgeber behauptet, daß sämtlicher Resturlaub aus den Vorjahren mit Ablauf des 31.3.2010 verfallen wäre. Ist das richtig? Durch die Elternzeit ist es Arbeitnehmern oft nicht mehr möglich, den ihnen zustehenden Erholungsurlaub vollständig zu nehmen. Das Gesetz sieht in diesen Fällen eine Übertragung des Urlaubsanspruchs vor. Es bedarf hierzu keines A...

Artikel-Länge: 2359 Zeichen

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