13.04.2010
Resturlaub und Elternzeit
Von Martin Bechert
Ich habe zwei Kinder und bin zweimal nahtlos in Elternzeit gewesen.
Ich arbeite erst seit Anfang 2010 wieder. Mein Arbeitgeber
behauptet, daß sämtlicher Resturlaub aus den Vorjahren
mit Ablauf des 31.3.2010 verfallen wäre. Ist das
richtig?
Durch die Elternzeit ist es Arbeitnehmern oft nicht mehr
möglich, den ihnen zustehenden Erholungsurlaub
vollständig zu nehmen. Das Gesetz sieht in diesen Fällen
eine Übertragung des Urlaubsanspruchs vor. Es bedarf hierzu
keines A...
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