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08.04.2010

Landung in der Realität

Fluggesellschaft Germania muß entlassenene Piloten weiterbeschäftigen. Arbeitsgericht Berlin: Gewerkschaftstätigkeit kein Kündigungsgrund

Von Jörn Boewe
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Entlassung eines von sechs aufgrund ihrer Gewerkschaftstätigkeit entlassenen Piloten der Fluggesellschaft Germania im Eilverfahren für nichtig erklärt. Die Kündigung sei allein wegen der gewerkschaftlichen Tätigkeit des Klägers erfolgt und daher »offensichtlich rechtsunwirksam«, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Am 24. März hatte sich bei der in Berlin ansässigen Germania eine Tarifkommission der Pilotengewerkschaft Vereinigung C...

Artikel-Länge: 4137 Zeichen

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