08.04.2010
Landung in der Realität
Fluggesellschaft Germania muß entlassenene Piloten weiterbeschäftigen. Arbeitsgericht Berlin: Gewerkschaftstätigkeit kein Kündigungsgrund
Von Jörn Boewe
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Entlassung eines von sechs
aufgrund ihrer Gewerkschaftstätigkeit entlassenen Piloten der
Fluggesellschaft Germania im Eilverfahren für nichtig
erklärt. Die Kündigung sei allein wegen der
gewerkschaftlichen Tätigkeit des Klägers erfolgt und
daher »offensichtlich rechtsunwirksam«, teilte das
Gericht am Mittwoch mit.
Am 24. März hatte sich bei der in Berlin ansässigen
Germania eine Tarifkommission der Pilotengewerkschaft Vereinigung
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