31.03.2010
Urteile zur Preisfestlegung, nicht zur Preishöhe
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am vergangenen Mittwoch die
ausschließliche Preisbindung von Erdgas an Heizöl
für Privatkunden gekippt (siehe jW vom 25. März). Diese
Preisbindung für Kunden mit längeren Vertragslaufzeiten
ermögliche den Energieversorgern unzulässige Profite,
erläuterte die Nachrichtenagentur AFP, etwa wenn Netz- und
Vertriebskosten sinken. Das Grundsatzurteil könnte zu mehr
Transparenz und Wettbewerb führen. (AZ: VIII ZR 178/08 und
VIII ZR 304/08)
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