13.03.2010
Kessel in Göttingen rechtswidrig
Polizei räumt ein, daß Einsatz gegen Demonstranten im Frühjahr 2009 nicht von Versammlungsgesetz gedeckt war
Von Reimar Paul
Die Polizei hat im vergangenen Frühjahr rund 60 Teilnehmer
einer Spontandemonstration in Göttingen widerrechtlich
eingekesselt. Das hat die örtliche Polizeidirektion jetzt in
einem Schriftsatz an das Verwaltungsgericht der Stadt
eingeräumt. Zuvor hatte das Gericht der Klage eines
Demonstranten stattgegeben.
»Die Beklagte ist unter Zurückstellung rechtlicher
Bedenken zu der Überzeugung gelangt, den Antrag des
Klägers … anzuerkennen«, heißt es in der
polizeili...
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