04.03.2010
Kirchenrecht bricht Streikrecht
Arbeitsgericht Bielefeld untersagt ver.di Arbeitsniederlegungen bei der Diakonie
Von Herbert Wulff
Gott kann man nicht bestreiken.« So titelte am Mittwoch die
Evangelische Landeskirche von Westfalen in einer Mitteilung. Zuvor
hatte das Bielefelder Arbeitsgericht einer Klage mehrerer
kirchlicher Träger stattgegeben, die ver.di Streikaufrufe in
ihren Einrichtungen untersagen lassen wollten. Die Richter stellten
in ihrem Urteil das für Kirchen geltende Sonderrecht über
das aus der Koalitionsfreiheit im Grundgesetz abgeleitete
Streikrecht. Ver.di kündigte sofort an, ...
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