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04.03.2010

Kirchenrecht bricht Streikrecht

Arbeitsgericht Bielefeld untersagt ver.di Arbeitsniederlegungen bei der Diakonie

Von Herbert Wulff
Gott kann man nicht bestreiken.« So titelte am Mittwoch die Evangelische Landeskirche von Westfalen in einer Mitteilung. Zuvor hatte das Bielefelder Arbeitsgericht einer Klage mehrerer kirchlicher Träger stattgegeben, die ver.di Streikaufrufe in ihren Einrichtungen untersagen lassen wollten. Die Richter stellten in ihrem Urteil das für Kirchen geltende Sonderrecht über das aus der Koalitionsfreiheit im Grundgesetz abgeleitete Streikrecht. Ver.di kündigte sofort an, ...

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