03.03.2010
Karlsruhe kippt Vorratsspeicherung
Bundesverfassungsgericht: »Besonders schwerer Eingriff in das Fernmeldegeheimnis«
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Vorratsspeicherung
der Telekommunikationsdaten aller Bürger gekippt. Bereits
gespeicherte Daten müßten umgehend gelöscht werden,
entschieden die Karlsruher Richter am gestrigen Dienstag. Zwar ist
die umstrittene Vorratsdatenspeicherung laut Urteil unter strengen
Auflagen grundsätzlich erlaubt, das Bundesjustizministerium
lehnte »Schnellschüsse« bei einer Neuregelung
jedoch ab. (AZ: 1 BvR 256/08)
Nach Ansicht der Richte...
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