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03.03.2010 / Inland / Seite 1

Karlsruhe kippt Vorratsspeicherung

Bundesverfassungsgericht: »Besonders schwerer Eingriff in das Fernmeldegeheimnis«

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Vorratsspeicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger gekippt. Bereits gespeicherte Daten müßten umgehend gelöscht werden, entschieden die Karlsruher Richter am gestrigen Dienstag. Zwar ist die umstrittene Vorratsdatenspeicherung laut Urteil unter strengen Auflagen grundsätzlich erlaubt, das Bundesjustizministerium lehnte »Schnellschüsse« bei einer Neuregelung jedoch ab. (AZ: 1 BvR 256/08)

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