03.03.2010
Schallende Ohrfeige
Karlsruhe erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig – allerdings nicht prinzipiell. Dem Konflikt mit der EU wurde ausgewichen
Von Ulla Jelpke
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Grundsatzurteil den
Datenschutz erheblich gestärkt und die sogenannte
Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form für nichtig
erklärt. Damit hat die Verfassungsbeschwerde mit den meisten
Unterzeichnern in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Erfolg.
Mehr als 30000 Bürgerinnen und Bürger hatten in Karlsruhe
dagegen geklagt, daß die Telefon- und
Internetverbindungsdaten von Millionen Unverdächtigen sechs
Monate l...
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