Zum Inhalt der Seite
03.03.2010

Schallende Ohrfeige

Karlsruhe erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig – allerdings nicht prinzipiell. Dem Konflikt mit der EU wurde ausgewichen

Von Ulla Jelpke
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Grundsatzurteil den Datenschutz erheblich gestärkt und die sogenannte Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form für nichtig erklärt. Damit hat die Verfassungsbeschwerde mit den meisten Unterzeichnern in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Erfolg. Mehr als 30000 Bürgerinnen und Bürger hatten in Karlsruhe dagegen geklagt, daß die Telefon- und Internetverbindungsdaten von Millionen Unverdächtigen sechs Monate l...

Artikel-Länge: 5012 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90