03.03.2010
»Christliches« Sonderrecht
Dürfen Beschäftigte von Diakonie und Kirche streiken? Ver.di wegen Aufruf zu Arbeitsniederlegungen verklagt. Gewerkschaft pocht auf Grundrecht
Von Herbert Wulff
Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für
jedermann und für alle Berufe gewährleistet.« So
steht es im Grundgesetz, Artikel neun. Doch für Mitarbeiter
kirchlicher Einrichtungen soll die Koalitionsfreiheit, aus der sich
das Streikrecht ableitet, nicht gelten. Das zumindest meinen
verschiedene evangelische »Arbeitgeber«, die der
Gewerkschaft ver.di gerichtlich untersagen lassen wollen, in
kirchlichen ...
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