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03.03.2010

»Christliches« Sonderrecht

Dürfen Beschäftigte von Diakonie und Kirche streiken? Ver.di wegen Aufruf zu Arbeitsniederlegungen verklagt. Gewerkschaft pocht auf Grundrecht

Von Herbert Wulff
Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.« So steht es im Grundgesetz, Artikel neun. Doch für Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen soll die Koalitionsfreiheit, aus der sich das Streikrecht ableitet, nicht gelten. Das zumindest meinen verschiedene evangelische »Arbeitgeber«, die der Gewerkschaft ver.di gerichtlich untersagen lassen wollen, in kirchlichen ...

Artikel-Länge: 5425 Zeichen

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