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27.11.1999

Vorübergehender Tod

Über die Amtsfähigkeit osteuropäischer Autokraten

Von Werner Pirker
Die vorübergehende Amtsunfähigkeit, die das kroatische Verfassungsgericht Franjo Tudjman bescheinigte, stellt einen Euphemismus dar. Doch keiner wagte es auszusprechen, daß der entschlafende Präsident sein Amt nie mehr werde ausüben können. Da die kroatische Verfassung aber nur eine dauerhafte Amtsunfähigkeit vorsieht, war es ein Gebot der Pietät, sie zu ändern. Und so scheidet - der Präsidentschaft vorübergehend enthoben - der Gründer des zweiten kroatischen Staate...

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