23.02.2010
Personalabbau und Leiharbeit
Von Martin Bechert
In unserem Betrieb sollen betriebsbedingte Kündigungen
ausgesprochen werden, obwohl Leiharbeitnehmer beschäftigt
werden. Ist das rechtens?
Bei betriebsbedingten Kündigungen stellt sich häufig die
Frage, inwieweit zunächst die Beschäftigung von
Leiharbeitnehmern beendet werden muß, bevor
Arbeitsverhältnisse mit Stammarbeitnehmern gekündigt
werden können. Eine betriebsbedingte Kündigung setzt
voraus, daß der Bedarf an Beschäftigung der
Stammbelegschaft weggefallen is...
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