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23.02.2010

Personalabbau und Leiharbeit

Von Martin Bechert
In unserem Betrieb sollen betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden, obwohl Leiharbeitnehmer beschäftigt werden. Ist das rechtens? Bei betriebsbedingten Kündigungen stellt sich häufig die Frage, inwieweit zunächst die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern beendet werden muß, bevor Arbeitsverhältnisse mit Stammarbeitnehmern gekündigt werden können. Eine betriebsbedingte Kündigung setzt voraus, daß der Bedarf an Beschäftigung der Stammbelegschaft weggefallen is...

Artikel-Länge: 2614 Zeichen

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