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17.02.2010

Noch nicht tarifmächtig

Landesarbeitsgericht: FAU darf weiterhin nicht zu Boykott des Babylon-Kinos aufrufen

Von Jörn Boewe
Ein partieller Rückschlag für die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU): Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am Dienstag eine einstweilige Verfügung gegen deren »Allgemeines Syndikat Berlin« bestätigt. Das Arbeitsgericht Berlin hatte der FAU in erster Instanz am 7. Oktober 2009 untersagt, zum Boykott gegen die »Neue Babylon Berlin GmbH« aufzurufen, die das traditionsreiche Babylon-Kino am Rosa-Luxemburg-Platz betreibt. Mit der Kampfmaßnahme hatte...

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