Zum Inhalt der Seite
17.02.2010

Noch nicht tarifmächtig

Landesarbeitsgericht: FAU darf weiterhin nicht zu Boykott des Babylon-Kinos aufrufen

Von Jörn Boewe
Ein partieller Rückschlag für die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU): Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am Dienstag eine einstweilige Verfügung gegen deren »Allgemeines Syndikat Berlin« bestätigt. Das Arbeitsgericht Berlin hatte der FAU in erster Instanz am 7. Oktober 2009 untersagt, zum Boykott gegen die »Neue Babylon Berlin GmbH« aufzurufen, die das traditionsreiche Babylon-Kino am Rosa-Luxemburg-Platz betreibt. Mit der Kampfmaßnahme hatte...

Artikel-Länge: 4997 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90