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17.02.2010

Mieter darf Belege für Nebenkosten aufnehmen

Zur Überprüfung der Nebenkosten dürfen Mieter Belege kopieren oder abfotografieren. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, so die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft. In dem Fall war eine Mieterin mit der Abrechnung nicht einverstanden und wollte die en...

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