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17.02.2010 / Ratgeber / Seite 14

Mieter darf Belege für Nebenkosten aufnehmen

Zur Überprüfung der Nebenkosten dürfen Mieter Belege kopieren oder abfotografieren. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, so die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft.

In dem Fall war eine Mieterin mit der Abrechnung nicht einverstanden und wollte die en...

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