17.02.2010
Mieter darf Belege für Nebenkosten aufnehmen
Zur Überprüfung der Nebenkosten dürfen Mieter Belege
kopieren oder abfotografieren. Das geht aus einem Urteil des
Amtsgerichts München hervor, so die Deutsche Anwalts- und
Steuerberatervereinigung für die mittelständische
Wirtschaft.
In dem Fall war eine Mieterin mit der Abrechnung nicht
einverstanden und wollte die en...
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