Zum Inhalt der Seite
17.02.2010

Mieter darf Belege für Nebenkosten aufnehmen

Zur Überprüfung der Nebenkosten dürfen Mieter Belege kopieren oder abfotografieren. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, so die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft. In dem Fall war eine Mieterin mit der Abrechnung nicht einverstanden und wollte die en...

Artikel-Länge: 1054 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90