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13.02.2010

Aus Leserbriefen an die Redaktion

Unterdrückungsinstrument Zu jW vom 10. Februar: »Mehr Geld? Eher nicht« Nun hat also das BVerfG eine 2. Säule der Hartz-IV-Gesetzgebung als willkürlich und verfassungswidrig eingestuft. Nach der Schaffung der »ARGEn« zwischen Agentur für Arbeit und Kommunen sind auch die Berechnungsgrundlagen für den Bezug von Alg II für Kinder und Erwachsene verfassungswidrig und zur Überarbeitung an den Gesetzgeber, also die Hartz-IV-Allparteienkoalition zurückverwiesen worden. ...

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