13.02.2010
Aus Leserbriefen an die Redaktion
Unterdrückungsinstrument
Zu jW vom 10. Februar: »Mehr Geld? Eher nicht«
Nun hat also das BVerfG eine 2. Säule der
Hartz-IV-Gesetzgebung als willkürlich und verfassungswidrig
eingestuft. Nach der Schaffung der »ARGEn« zwischen
Agentur für Arbeit und Kommunen sind auch die
Berechnungsgrundlagen für den Bezug von Alg II für Kinder
und Erwachsene verfassungswidrig und zur Überarbeitung an den
Gesetzgeber, also die Hartz-IV-Allparteienkoalition
zurückverwiesen worden.
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