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24.11.1999

Schlag gegen Rechtsfrieden

Karlsruhe bestätigt Stichtagsregelung zum Erwerb von DDR-Grundstücken

Die Normenkontrollklage der brandenburgischen Regierung gegen die Stichtagsregelung für den Erwerb von DDR-Grundstücken ist am Dienstag von Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe zurückgewiesen worden. Demnach müssen Bürger der ehemaligen DDR, die nach dem 18. Oktober 1989 ein Grundstück erworben haben, mit Rückgabeforderungen der einstigen Eigentümer rechnen. An diesem Tag trat Erich Honecker von allen Ämtern zurück, in den Augen der Juristen eine hinreiche...

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