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12.02.2010

Mit der Menschenwürde nicht vereinbar

Flüchtlingsrat Berlin: Auch Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

Von Christian Linde
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zu den Regelsätzen von Hartz IV leitet sich aus dem Grundgesetz ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ab. Ein entsprechender Betrag ist in einem transparenten Verfahren realitätsgerecht auf Grundlage verläßlicher Zahlen zu ermitteln. Die Leistungen dürfen demnach nicht auf einer willkürlichen Berechnungsgrundlage beruhen. Genau dies ist jedoch beim 1993 eingeführten Asylbewerberleistungsgesetz...

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