11.02.2010
Abdrängen statt abschießen
Verfassungsgericht verhandelt über Inlandseinsätze der Bundeswehr
Von Frank Brendle
Daß Flugreisende damit rechnen müssen, von der
Bundeswehr abgeschossen zu werden, hat das Bundesverfassungsgericht
schon vor vier Jahren für grundgesetzwidrig erkannt. Doch
weitere Vorschriften des sogenannten Luftsicherheitsgesetzes sind
noch in Kraft. Am Mittwoch führten die Karlsruher Richter eine
mündliche Verhandlung durch, um die verfassungsrechtlichen
Grenzen für Inlandseinsätze der Bundeswehr
auszuloten.
Die ursprüngliche Fassung des noch von der
SPD-Grünen...
Artikel-Länge: 3723 Zeichen


